Hier finden Sie alle Informationen über die Bausituation in der Gemeinde Guggenhausen.
Einzelne Baulücken sind in privater Hand. Auskünfte beim Bürgermeisteramt.
Im März 2024 diskutierte der Gemeinderat die Entwürfe des Regionalverbandes zur Regionalplanung "Energie". Mit dieser Planung folgt der Regionalverband den Vorgaben von Bund und Land, in den Regionen 1,8% der Flächen als Vorranggebiete für Windenergieanlagen auszuweisen. Mit der Festlegung von Vorranggebieten, voraussichtlich im Herbst 2025 sind diese Gebiete für Bau und Betrieb von Windkraftanlagen vorrangig zu nutzen, andere Flächen sollen dann für die Bebauung mit Windkraftanlagen nicht mehr in Frage kommen. Firmen, die Windräder bauen und betreiben wollen, müssen sich dann mit den Flächeneigentümern dieser Vorrangflächen ins Benehmen setzen und können, sofern sie mit diesen übereinkommen, bei der Genehmigungsbehörde am Landratsamt Ravensburg den Bau und Betrieb beantragen. Guggenhausen ist mit den Vorrangflächen "Königseggwald" und "Fleischwangen-Nord" in unmittelbarer Nachbarschaft zur eigenen Gemarkung betroffen. Im Spätsommer 2024 meldete die Firma Uhl Windkraft Interesse zum Bau von Windkraftanlagen auf beiden Vorranggebieten an. Die Gemeinden Ebenweiler, Fleischwangen, Unterwaldhausen und Guggenhausen veranstalteten daraufhin zwei Informationsveranstaltungen mit dieser Firma, bei denen sie ihre Vorstellungen von der Bebauung in "Fleischwangen-Nord" präsentierte. Die Präsentation von Firma Uhl vom 25. September 2024 findet sich unter dem link "Windkraft in Fleischwangen-Nord". Eine weitere Veranstaltung in der Gemeinden Fleischwangen, Ebenweiler, Unterwaldhausen, Guggenhausen, Riedhausen und Königseggwald fand am 4. Februar 2025 in Riedhausen statt. Bei dieser Veranstaltung stellte Herr Heine vom Regionalverband den Ablauf der Planung vor, deren Ergebnis die Windkraft-Vorranggebiete sind. Herr Neisecke vom Landratsamt Ravensburg stellte dar, wie ein Genehmigungsverfahren abläuft, wenn eine Betreiberfirma einen Antrag auf den Bau und Betrieb einer Windkraftanlage auf einem Vorranggebiet stellt. Die Unterlagen zu diesen Präsentationen finden sich in den links unter der Überschrift Vorträge vom 4. Februar in Riedhausen.
Vortrag vom 25. September 2024
Vorträge vom 4. Februar 2025 in Riedhausen
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu
Der Gemeinderat der Gemeinde Guggenhausen hat am 03.06.2024 gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die örtlichen
Bauvorschriften hierzu
„PV Freiflächenanlage Hinter dem Weiher“ in Guggenhausen
entsprechend dem Lageplan des Planungsbüros Groß vom 17.04.2024 aufzustellen und
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung
der Behörden und Träger öffentlichen Belange nach §4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 7 BauGB und § 1a BauGB ist eine
Umweltprüfung und Artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen. Bestandteil der ausgelegten
Unterlagen sind auch die folgenden umweltbezogenen Informationen:
Standortalternativenprüfung Freiflächen-PV-Anlage
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachstehenden unmaßstäblichen schwarz gestrichelt umrandet.
Der Planbereich wird im Wesentlichen in etwa abgegrenzt:
• im Norden durch den Flurstück Nr. 62/3
• im Osten durch den Flurstück Nr. 62/4
• im Süden durch den Flurstück Nr. 76/2
• im Westen durch den Flurstück Nr. 65/1
Ziele der Planung:
• Die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage.
•
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von
Freiflächenphotovoltaikanlagen zu schaffen. Vorhabenträger und Betreiber
sind Katja und Stefan Sorg.
• Entsprechend den Bestrebungen des
Gesetzgebers den Anteil aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes bis
zum Jahr 2045 deutlich zu erhöhen, plant der Vorhabenträger die
Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen.
• Die Gemeinde möchte mit der geplanten Anlage den Beitrag zur Klimaneutralität unterstützen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der
Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Vorentwurf der
Örtlichen Bauvorschriften werden in der Zeit vom 17. März 2025 bis
einschließlich 17. April 2025
bei der Gemeindeverwaltung Guggenhausen Hauptstraße 5, 88379
Guggenhausen, während der Öffnungszeiten des Rathauses (Montag
09.00-12.00 Uhr und Donnerstag 17.00-19.00 Uhr) ausgelegt. Für jedermann
besteht die Möglichkeit, die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu
erörtern und sich zu der Planung zu äußern gemäß § 3 Ab. 1 BauGB
(Baugesetzbuch).
Allgemeine Hinweise:
Die Planunterlagen können im
Zeitraum der jeweiligen Auslegungsfrist auch hier einsehen.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf
hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren
ist und daher grundsätzlich alle Stellungnahmen im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden
werden.
Die Stellungnahmen von Privatpersonen sind hierbei für die
Öffentlichkeit anonymisiert, die personenbezogenen Daten sollten jedoch
für die Mitglieder des jeweils zuständigen Gremiums und die zuständigen
Mitarbeiter/innen der Gemeindeverwaltung insbesondere im Hinblick auf
die Beurteilung der in der Stellungnahme erwähnten Belange und die
spätere Abwägung einsehbar sein.
Zur Rechtssicherheit des
Bauleitplanverfahrens werden alle Stellungnahmen ein-schließlich der in
diesem Zusammenhang bekannt gewordenen personenbezogenen Daten wie Namen
und Anschriften und deren Abwägungen dauerhaft archiviert.
Die
Datenschutzerklärung der Gemeinde Guggenhausen finden Sie auf der
Homepage unter Datenschutz
(https://guggenhausen.online/de/datenschutz/).
Gez. Bürgermeister Dr. Jochen Currle
Übersicht der im Gemeindeverwaltungsverband beschlossenen Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018
Richtwertzone | BRW | Nutzung | GFZ | Fläche | Fallzahl | |
---|---|---|---|---|---|---|
Guggenhausen | KartenNr. | |||||
7.3 | 50 € | WA | 0,3 | 880 qm | 0/3 |
Dazu finden Sie weitere Informationen beim Gemeindeverwaltungsverband:
Gemeindeverwaltung Guggenhausen
Hauptstraße 5 | 88379 Guggenhausen
Telefon: 07503-534