Guggenhausen
 
 
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Aktuelles aus der Gemeinde

Bürgermeisterwahl 2024 - Ergebnis

Wahlbeteiligung 74 Prozent, Amtsinhaber Jochen Currle mit 70,5 Prozent wiedergewählt

Gespannte Mitbürger
Gespannte Zuhörer

Es dauerte genau eine halbe Stunde, bis der Wahlvorstand die Stimmen der Guggenhauser Bürgerinnen und Bürger ausgezählt hatte und der zahlreich versammelten Bürgerschaft das Ergebnis der Wahl zum Bürgermeister verkünden konnte.  Gewählt hatten 109 (74 %) der 151 Wahlberechtigten. Von den 106 gültigen Stimmen entfielen 79 (70,5%) auf den Amtsinhaber Jochen Currle, der damit für eine weitere Amtszeit wiedergewählt ist. Jochen Currle brachte seine Freude über dieses Ergebnis zum Ausdruck und bedankte sich bei allen Guggenhausern, die so zahlreich von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht hatten. Besonderen Dank sprach er allen Anwesenden aus, die nun seine Freude mit ihm teilten, Mitbürgerinnen und Mitbürgern, Bürgermeistern der Nachbargemeinden und Landrat Sievers, der der kleinsten Gemeinde seines Landkreises die Ehre erwies. Der Amtsinhaber versprach, auch in seiner neuen Amtszeit der Bürgermeister aller Guggenhauser Bürgerinnen und Bürger zu sein und seine Kraft auch weiterhin zum Wohle der Gemeinde einzusetzen.

Öffentliche Bekanntmachung über das Ergebnis der Wahl zum/zur Bürgermeister/in am 17.11.2024 in Guggenhausen

1. Bekanntmachung

Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Neuwahl des Bürgermeisters bekanntgemacht.

1.1 Wahlergebnis Anzahl

 Wahlberechtigte
 151
 
  112
 Ungültig  3
 Gültige Stimmzettel
 109
 Gültige Stimmen
 109

1.2 Verteilung der gültigen Stimmen

Familienname Vorname Beruf/Stand AnschriftAnzahl Stimmen
 Dr. Currle Jochen,   Agraringenieur Guggenhausen 79
 Burth Lena,              Bürgermeisterin Ostrach 25
 Egger Timo,             Bürgermeister Fleischwangen 2
 Halder Georg,         Rentner Guggenhausen  2
 Bauer Carmen,      Guggenhausen 1

1.3.1 Angaben bei Wahlen nach § 45 I Gemeindeordnung (GemO)

Familienname Vorname

Der Bewerber Dr. Currle Jochen

hat mehr als 50 % der gültigen Stimmen erhalten. Er ist zum Bürgermeister gewählt.

2. Einspruch

Gegen die Wahl kann innerhalb einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erhoben werden. Einspruchsberechtigt ist jede/r Wahlberechtigte/r und jede/r Bewerber/in. Der Einspruch ist einzulegen bei nachstehender Rechtsaufsichtsbehörde:

Landratsamt Ravensburg

Kommunal- und Prüfungsamt

Friedenstraße 6

88212 Ravensburg

Tel.: 0751/85-9420

Fax: 0751/85-779420

E-Mail: kp@rv.de

Der Einspruch durch eine/n Wahlberechtigte/n bzw. eine/n Bewerber/in, der/die nicht die Verletzung seiner/ihrer Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn mindestens folgende Anzahl Wahlberechtigte beitreten: 5 Wahlberechtigte

Guggenhausen, 22.11.2024

Simone Scherrieb

Vorsitzende Gemeindewahlausschuss

 
 
 
 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Guggenhausen
Hauptstraße 5 | 88379 Guggenhausen
Telefon: 07503-534

 
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