Es dauerte genau eine halbe Stunde, bis der Wahlvorstand die Stimmen der Guggenhauser Bürgerinnen und Bürger ausgezählt hatte und der zahlreich versammelten Bürgerschaft das Ergebnis der Wahl zum Bürgermeister verkünden konnte. Gewählt hatten 109 (74 %) der 151 Wahlberechtigten. Von den 106 gültigen Stimmen entfielen 79 (70,5%) auf den Amtsinhaber Jochen Currle, der damit für eine weitere Amtszeit wiedergewählt ist. Jochen Currle brachte seine Freude über dieses Ergebnis zum Ausdruck und bedankte sich bei allen Guggenhausern, die so zahlreich von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht hatten. Besonderen Dank sprach er allen Anwesenden aus, die nun seine Freude mit ihm teilten, Mitbürgerinnen und Mitbürgern, Bürgermeistern der Nachbargemeinden und Landrat Sievers, der der kleinsten Gemeinde seines Landkreises die Ehre erwies. Der Amtsinhaber versprach, auch in seiner neuen Amtszeit der Bürgermeister aller Guggenhauser Bürgerinnen und Bürger zu sein und seine Kraft auch weiterhin zum Wohle der Gemeinde einzusetzen.
1. Bekanntmachung
Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Neuwahl des Bürgermeisters bekanntgemacht.
1.1 Wahlergebnis Anzahl
Wahlberechtigte 151 112 Ungültig 3 Gültige Stimmzettel 109 Gültige Stimmen 109
1.2 Verteilung der gültigen Stimmen
Familienname Vorname Beruf/Stand Anschrift | Anzahl Stimmen |
Dr. Currle Jochen, Agraringenieur Guggenhausen | 79 |
Burth Lena, Bürgermeisterin Ostrach | 25 |
Egger Timo, Bürgermeister Fleischwangen | 2 |
Halder Georg, Rentner Guggenhausen | 2 |
Bauer Carmen, Guggenhausen | 1 |
1.3.1 Angaben bei Wahlen nach § 45 I Gemeindeordnung (GemO)
Familienname Vorname
Der Bewerber Dr. Currle Jochen
hat mehr als 50 % der gültigen Stimmen erhalten. Er ist zum Bürgermeister gewählt.
2. Einspruch
Gegen die Wahl kann innerhalb einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erhoben werden. Einspruchsberechtigt ist jede/r Wahlberechtigte/r und jede/r Bewerber/in. Der Einspruch ist einzulegen bei nachstehender Rechtsaufsichtsbehörde:
Landratsamt Ravensburg
Kommunal- und Prüfungsamt
Friedenstraße 6
88212 Ravensburg
Tel.: 0751/85-9420
Fax: 0751/85-779420
E-Mail: kp@rv.de
Der Einspruch durch eine/n Wahlberechtigte/n bzw. eine/n Bewerber/in, der/die nicht die Verletzung seiner/ihrer Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn mindestens folgende Anzahl Wahlberechtigte beitreten: 5 Wahlberechtigte
Guggenhausen, 22.11.2024
Simone Scherrieb
Vorsitzende Gemeindewahlausschuss
Gemeindeverwaltung Guggenhausen
Hauptstraße 5 | 88379 Guggenhausen
Telefon: 07503-534