Hier finden Sie alle Informationen über die Bausituation in der Gemeinde Guggenhausen.
Einzelne Baulücken sind in privater Hand. Auskünfte beim Bürgermeisteramt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Guggenhausen hat am 16. März 2026 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
entsprechend dem Lageplan des Planungsbüros Groß vom 10.11.2025 für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 7 BauGB und § 1a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die folgenden umweltbezogenen Informationen: Umweltbericht (§2 Abs. 4 BauGB) mit Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter:
Umweltbericht vom 27.10.2025, Menz Umweltplanung Tübingen. Folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen sind Bestandteil der ausgelegten Unterlagen und können ebenfalls während der Auslegungszeit eingesehen werden:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachstehenden unmaßstäblichen Übersichtsplan schwarz gestrichelt umrandet. Der Planbereich wird im Wesentlichen in etwa abgegrenzt:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften werden in der Zeit vom 20.3.2026 bis einschließlich 20.4.2026 bei der. Gemeindeverwaltung Guggenhausen Hauptstraße 5, 88379 Guggenhausen, während der Öffnungszeiten des Rathauses (Montag 09.00-12.00 Uhr und Donnerstag 17.00-19.00 Uhr) ausgelegt. Für jedermann besteht die Möglichkeit, die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen
Bauvorschriften werden in der Zeit vom 28.11.2025 bis einschließlich 19.01.2026 bei der
Gemeindeverwaltung Guggenhausen Hauptstraße 5, 88379 Guggenhausen, während
der Öffnungszeiten des Rathauses (Montag 09.00-12.00 Uhr und 17.00-19.00 Uhr)
ausgelegt. Für jedermann besteht die Möglichkeit, die Planung mit Vertretern der Verwaltung
zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern gemäß § 3 Ab. 1 BauGB (Baugesetzbuch).
Allgemeine Hinweise:
Die Planunterlagen können im Zeitraum der jeweiligen Auslegungsfrist auch auf der
Homepage der Gemeinde Guggenhausen unter eingesehen werden.
Stellungnahmen können währen der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher grundsätzlich alle Stellungnah-men im Rahmen des Bauleitplanverfahrens in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden.
Die Stellungnahmen von Privatpersonen sind hierbei für die Öffentlichkeit anonymisiert, die personenbezogenen Daten sollten jedoch für die Mitglieder des jeweils zuständigen Gremiums und die zuständigen Mitarbeiter/innen der Gemeindeverwaltung insbesondere im Hinblick auf die Beurteilung der in der Stellungnahme erwähnten Be-lange und die spätere Abwägung einsehbar sein.
Zur Rechtssicherheit des Bauleitplanverfahrens werden alle Stellungnahmen einschließlich der in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen personenbezogenen Daten wie Namen und Anschriften und deren Abwägungen dauerhaft archiviert.
Die Datenschutzerklärung der Gemeinde Guggenhausen finden Sie auf der Homepage unter Datenschutz (https://guggenhausen.online/de/datenschutz/).
Gez. Bürgermeister Dr. Jochen Currle
Im März 2024 diskutierte der Gemeinderat die Entwürfe des Regionalverbandes zur Regionalplanung "Energie". Mit dieser Planung folgt der Regionalverband den Vorgaben von Bund und Land, in den Regionen 1,8% der Flächen als Vorranggebiete für Windenergieanlagen auszuweisen. Mit der Festlegung von Vorranggebieten, voraussichtlich im Herbst 2025 sind diese Gebiete für Bau und Betrieb von Windkraftanlagen vorrangig zu nutzen, andere Flächen sollen dann für die Bebauung mit Windkraftanlagen nicht mehr in Frage kommen. Firmen, die Windräder bauen und betreiben wollen, müssen sich dann mit den Flächeneigentümern dieser Vorrangflächen ins Benehmen setzen und können, sofern sie mit diesen übereinkommen, bei der Genehmigungsbehörde am Landratsamt Ravensburg den Bau und Betrieb beantragen. Guggenhausen ist mit den Vorrangflächen "Königseggwald" und "Fleischwangen-Nord" in unmittelbarer Nachbarschaft zur eigenen Gemarkung betroffen. Im Spätsommer 2024 meldete die Firma Uhl Windkraft Interesse zum Bau von Windkraftanlagen auf beiden Vorranggebieten an. Die Gemeinden Ebenweiler, Fleischwangen, Unterwaldhausen und Guggenhausen veranstalteten daraufhin zwei Informationsveranstaltungen mit dieser Firma, bei denen sie ihre Vorstellungen von der Bebauung in "Fleischwangen-Nord" präsentierte. Die Präsentation von Firma Uhl vom 25. September 2024 findet sich unter dem link "Windkraft in Fleischwangen-Nord". Eine weitere Veranstaltung in der Gemeinden Fleischwangen, Ebenweiler, Unterwaldhausen, Guggenhausen, Riedhausen und Königseggwald fand am 4. Februar 2025 in Riedhausen statt. Bei dieser Veranstaltung stellte Herr Heine vom Regionalverband den Ablauf der Planung vor, deren Ergebnis die Windkraft-Vorranggebiete sind. Herr Neisecke vom Landratsamt Ravensburg stellte dar, wie ein Genehmigungsverfahren abläuft, wenn eine Betreiberfirma einen Antrag auf den Bau und Betrieb einer Windkraftanlage auf einem Vorranggebiet stellt. Die Unterlagen zu diesen Präsentationen finden sich in den links unter der Überschrift Vorträge vom 4. Februar in Riedhausen.
Vortrag vom 25. September 2024
Vorträge vom 4. Februar 2025 in Riedhausen
Übersicht der im Gemeindeverwaltungsverband beschlossenen Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018
| Richtwertzone | BRW | Nutzung | GFZ | Fläche | Fallzahl | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Guggenhausen | KartenNr. | |||||
| 7.3 | 50 € | WA | 0,3 | 880 qm | 0/3 |
Dazu finden Sie weitere Informationen beim Gemeindeverwaltungsverband:
Gemeindeverwaltung Guggenhausen
Hauptstraße 5 | 88379 Guggenhausen
Telefon: 07503-534